4. Oktober 2026 Janine Praxmarer
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist längst mehr als ein Thema individueller Gesundheitsvorsorge. Sie betrifft die Art und Weise, wie Arbeit organisiert ist, wie Führung gestaltet wird und welche Rahmenbedingungen Mitarbeiter täglich erleben.
Auch Arbeitgeber in Österreich tragen Verantwortung für die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten. Das ist nicht nur eine Frage moderner Unternehmenskultur, sondern auch gesetzlich verankert. Das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Dabei umfasst Gesundheit ausdrücklich auch die psychische Gesundheit.
Seit 2013 müssen psychische Belastungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt werden.
Ziel ist dabei nicht,
einzelne Mitarbeiter zu diagnostizieren oder deren psychische Verfassung zu beurteilen.
Im Mittelpunkt stehen vielmehr
die Arbeitsbedingungen, die zu gesundheitlich problematischen Fehlbeanspruchungen führen können (Arbeitsinspektion, 2026).
Psychische Gesundheit ist Teil des Arbeitnehmerschutzes
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz.
(ArbeitnehmerInnenschutzgesetz [ASchG], § 2 Abs. 7–7a)
Psychische Gesundheit ist damit kein rein freiwilliges Thema des betrieblichen Gesundheitsmanagements, sondern Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmerschutzes.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass psychische Belastungen, die aus der Gestaltung der Arbeit entstehen können, erkannt, beurteilt und durch geeignete Maßnahmen reduziert werden müssen. Dazu zählen beispielsweise:
- starker Zeitdruck und Arbeitsüberlastung
- hohe Arbeitsmengen bei unzureichenden Ressourcen
- häufige Unterbrechungen
- fehlende Entscheidungs- und Handlungsspielräume
- unklare Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Informationsüberflutung
- schwierige soziale Beziehungen und Konflikte
- Mobbing und Belästigung
- Gewalt oder die Androhung von Gewalt
- emotional belastende Tätigkeiten
- ungünstige Arbeitszeitmodelle
- fehlende Erholungsmöglichkeiten
Die Arbeitsinspektion nennt unter anderem Zeitdruck beziehungsweise Arbeitsüberlastung, den Umgang mit schwierigen Klienten sowie emotional belastende Interaktionsarbeit als relevante psychische Belastungsfaktoren (Arbeitsinspektion, 2026).
Was müssen Arbeitgeber in Österreich konkret tun?
Eine zentrale Verpflichtung ist die Arbeitsplatzevaluierung. Nach § 4 ASchG müssen Arbeitgeber die für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren ermitteln und beurteilen und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festlegen. Psychische Belastungen sind ausdrücklich Teil dieses Prozesses.
Die Arbeitsinspektion beschreibt die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung als systematischen Prozess, bei dem arbeitsbedingte Belastungen ermittelt, beurteilt, dokumentiert und durch geeignete Maßnahmen reduziert werden sollen (Arbeitsinspektion, 2026).
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die psychische Gesundheit einzelner Mitarbeiter zu testen. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Welche Bedingungen der Arbeit können dazu führen, dass Beschäftigte dauerhaft gesundheitlich überfordert oder fehlbeansprucht werden?
Wenn beispielsweise mehrere Mitarbeiter regelmäßig unter hohem Zeitdruck arbeiten:
Sind einzelne Personen ausreichend «stressresistent»?
- wie hoch die Arbeitsmenge tatsächlich ist
- ob genügend Ressourcen zur Verfügung stehen
- wie Prioritäten gesetzt werden
- wie häufig die Arbeit unterbrochen wird
- ob Zuständigkeiten klar sind
- ob ausreichend Erholungsmöglichkeiten bestehen
So läuft die Evaluierung psychischer Belastungen ab
Die Evaluierung psychischer Belastungen umfasst mehrere Schritte. Dabei gilt ein wesentlicher Grundsatz des Arbeitnehmerschutzes: Gefahren sollen möglichst an ihrer Quelle bekämpft werden (§ 7 ASchG).
- ErkennenRelevante Belastungen erkennen und geeignete Verfahren auswählen – etwa standardisierte arbeitspsychologische Verfahren, Befragungen, Beobachtungen oder Workshops.
- BeurteilenDie Belastungen beurteilen und mögliche gesundheitliche Risiken bewerten.
- Maßnahmen umsetzenWerden problematische Arbeitsbedingungen festgestellt, geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen.
- Wirksamkeit prüfenNach der Umsetzung überprüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich wirksam sind.
Die Evaluierung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess – insbesondere bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder neuen Hinweisen auf Belastungen ist sie zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen (Arbeitsinspektion, 2026).
Wenn dauerhaft zu hohe Arbeitsmengen festgestellt werden, reicht es nicht unbedingt aus, Mitarbeitern ein Stressmanagementseminar anzubieten.
Es sollte auch geprüft werden, ob Arbeitsmenge, Personalressourcen, Prioritäten oder Prozesse verändert werden können.
Wo entstehen psychische Belastungen?
Psychische Belastungen können in nahezu allen Bereichen eines Unternehmens entstehen. Besonders relevant sind die Arbeitsaufgaben, die Arbeitsorganisation, die sozialen Beziehungen und die Führung sowie die konkrete Arbeitsumgebung.
Arbeitsaufgaben
- Zeitdruck
- zu hohe Arbeitsmenge
- häufige Unterbrechungen
- monotone Tätigkeiten
- emotional belastende Aufgaben
Arbeitsorganisation
- Personalmangel
- unklare Zuständigkeiten
- schlechte Informationsflüsse
- häufige kurzfristige Änderungen
- wenig planbare Arbeitszeiten
Soziale Beziehungen und Führung
- Konflikte
- mangelnde Unterstützung
- fehlende Wertschätzung
- destruktives Führungsverhalten
- Mobbing oder Belästigung
Digitale Arbeitswelt
- ständige Erreichbarkeit
- Informationsüberflutung
- permanente Benachrichtigungen
- fehlende Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit
(Arbeitsinspektion, 2026)
Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung
Führungskräfte beeinflussen wesentlich, wie Mitarbeiter ihre Arbeit erleben. Sie setzen Prioritäten, verteilen Aufgaben, gestalten Kommunikation und prägen das soziale Klima eines Teams. Deshalb sollten Führungskräfte dazu befähigt werden, psychische Belastungen frühzeitig wahrzunehmen und angemessen anzusprechen.
- Veränderungen wahrnehmen
- ein Gespräch anbieten
- gemeinsam die aktuelle Arbeitssituation reflektieren
- Prioritäten klären und Konflikte ansprechen
- bei Bedarf professionelle Unterstützung vermitteln
Eine respektvolle Frage kann dabei ein erster Schritt sein:
Gesprächseinstieg«Mir fällt auf, dass Sie in letzter Zeit sehr belastet wirken. Wie erleben Sie Ihre aktuelle Arbeitssituation?»
Führungskräfte müssen ihre Rolle kennen und Grenzen respektieren: Psychische Erkrankungen gehören in die Hände entsprechender Fachpersonen.
Mobbing, Belästigung und Konflikte ernst nehmen
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz betrifft auch den Schutz der persönlichen Integrität. Nicht jede schwierige Situation ist automatisch Mobbing; wiederkehrende Konflikte, systematische Ausgrenzung, Belästigung oder diskriminierendes Verhalten können jedoch erhebliche psychische Belastungen verursachen.
Arbeitgeber sollten deshalb klare Strukturen schaffen und sicherstellen, dass Mitarbeiter wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie sich am Arbeitsplatz nicht sicher oder respektiert fühlen.
Unternehmen sollten daher etablieren:
- klare Verhaltensregeln
- bekannte Ansprechpersonen
- vertrauliche Meldewege
- nachvollziehbare Verfahren für den Umgang mit Konflikten, Belästigung und anderen Vorfällen
Unterstützung muss niederschwellig und vertraulich sein
Die gesetzliche Arbeitsplatzevaluierung bildet die Grundlage des Arbeitnehmerschutzes. Unternehmen können darüber hinaus zusätzliche Angebote schaffen, die Mitarbeiter bei persönlichen oder arbeitsbezogenen Belastungen unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:
- arbeitspsychologische Beratung
- Supervision
- Employee Assistance Programs
- externe psychosoziale Beratung
- Gesundheitsförderungsprogramme
- Workshops zu Stress und Resilienz
Solche Angebote ersetzen jedoch keine gesundheitsgerechte Arbeitsorganisation:
Wirksame Prävention verbindet daher Maßnahmen an den Arbeitsbedingungen mit Angeboten zur individuellen Unterstützung.
Gerade bei psychischen Themen ist Vertraulichkeit entscheidend. Mitarbeiter sollten transparent wissen,
- ob die Nutzung eines Beratungsangebots freiwillig ist,
- welche Informationen vertraulich bleiben,
- welche Daten der Arbeitgeber erhält und
- ob Ergebnisse anonymisiert ausgewertet werden.
Je klarer diese Fragen beantwortet werden, desto eher kann Vertrauen entstehen. Niederschwellige Angebote können dazu beitragen, dass Belastungen frühzeitig angesprochen werden, bevor daraus eine längerfristige Krise oder Erkrankung entsteht.
Wenn Mitarbeiter psychisch erkranken
Prävention kann nicht jede psychische Erkrankung verhindern. Wenn Mitarbeiter länger krankheitsbedingt ausfallen, geht es neben der medizinischen Behandlung auch um eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag.
Eine wichtige gesetzliche Möglichkeit ist die Wiedereingliederungsteilzeit nach § 13a AVRAG. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine vorübergehende Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit vereinbaren:
(Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz [AVRAG], § 13a)
Eine gute Wiedereingliederung bedeutet jedoch mehr als eine reduzierte Arbeitszeit. Auch die Aufgaben, Arbeitszeiten, Belastungen, Verantwortlichkeiten und die Begleitung während der Rückkehr sollten berücksichtigt werden.
Die Rückkehr sollte nicht als Belastungstest verstanden werden, bei dem überprüft wird, ob eine Person wieder «voll belastbar» ist. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Welche Rahmenbedingungen ermöglichen eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag?
Psychische Gesundheit als Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements
Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist eine gesetzliche Verpflichtung. Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement kann jedoch darüber hinausgehen. Es verbindet drei Bereiche:
Arbeitnehmerschutz
Psychische Belastungen ermitteln, beurteilen und an der Quelle reduzieren.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Regelmäßig prüfen, wie gesund die Arbeitsorganisation gestaltet ist und wo Unterstützung nötig ist.
Wiedereingliederung
Nach längerer Erkrankung eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen.
Dabei sollte nicht erst auf Erkrankungen oder hohe Krankenstände reagiert werden. Unternehmen können regelmäßig prüfen, wie gesund die eigene Arbeitsorganisation gestaltet ist, welche Belastungen bestehen und wo Mitarbeiter Unterstützung benötigen.
Arbeitspsychologen können dabei eine wichtige Rolle spielen: bei der Ermittlung psychischer Belastungen, der Analyse von Arbeitsbedingungen, der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und der Beratung von Führungskräften. Die Verantwortung für den Arbeitnehmerschutz bleibt dabei beim Arbeitgeber.
Fazit: Psychische Gesundheit beginnt bei der Gestaltung der Arbeit
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist in Österreich nicht ausschließlich Privatsache. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, arbeitsbedingte psychische Belastungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung zu berücksichtigen. Gefahren müssen erkannt, beurteilt und durch geeignete Maßnahmen reduziert werden.
Gleichzeitig geht verantwortungsvolle Gesundheitsförderung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Unternehmen können eine Kultur schaffen, in der Belastungen frühzeitig angesprochen werden, Führungskräfte Unterstützung anbieten können und Mitarbeiter niederschwellig Zugang zu professioneller Beratung erhalten.
Psychische Gesundheit beginnt daher nicht erst bei der Diagnose einer Erkrankung. Sie beginnt bei der Frage, wie Arbeit organisiert ist:
- Wie viel Druck entsteht?
- Wie wird geführt?
- Wie wird kommuniziert?
- Wie werden Konflikte gelöst?
- Wie viel Handlungsspielraum haben Menschen?
- Wissen Mitarbeiter, wo sie Unterstützung bekommen, wenn es ihnen nicht gut geht?
Ein gesundes Unternehmen bedeutet nicht, dass niemand jemals Stress erlebt. Es bedeutet vielmehr, dass Belastungen erkannt werden, bevor sie chronisch werden, und dass Unternehmen bereit sind, sowohl an den Arbeitsbedingungen als auch an der Unterstützung ihrer Mitarbeiter zu arbeiten.
Psychische Gesundheit braucht einen offenen Zugang
Mitarbeiter sprechen häufig erst dann über psychische Belastungen, wenn der Leidensdruck bereits groß ist. Niederschwellige, vertrauliche und professionelle Unterstützung kann dazu beitragen, früher ins Gespräch zu kommen und gemeinsam passende nächste Schritte zu finden.
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careTALKS kennenlernenQuellenverzeichnis
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch [ABGB], § 1157, JGS Nr. 946/1811 idgF. Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Angestelltengesetz [AngG], § 18, BGBl. Nr. 292/1921 idgF. Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Arbeitsinspektion. (2026). Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz [ASchG], BGBl. Nr. 450/1994 idgF. Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz [AVRAG], § 13a, BGBl. Nr. 459/1993 idgF. Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Gleichbehandlungsgesetz [GlBG], § 21, BGBl. I Nr. 66/2004 idgF. Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Statistik Austria. (2022). Arbeitsunfälle, arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme. Statistik Austria.
