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Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber in der Schweiz verantworten

31. August 2026 Heinz W. Süess

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist kein «Nice-to-have» und keine reine Privatangelegenheit. Arbeitgeber in der Schweiz haben eine gesetzliche Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Das umfasst die körperliche und psychische Gesundheit.

Das bedeutet nicht, dass ein Unternehmen für jedes persönliche Problem verantwortlich ist oder dass Führungskräfte therapeutische Aufgaben übernehmen müssen. Es bedeutet aber: Betriebe müssen Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen nach Möglichkeit vermieden werden. Sie müssen psychosoziale Risiken ernst nehmen, vorbeugen und angemessen handeln, wenn Probleme sichtbar werden.

Für HR, Führungskräfte und Geschäftsleitungen stellt sich deshalb nicht nur die Frage:

«Haben wir ein Gesundheitsangebot?»

Entscheidend ist:

«Erkennen und reduzieren wir Belastungen, die durch unsere Arbeit, Organisation und Zusammenarbeit entstehen oder verstärkt werden?»

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Einordnung und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Die Umsetzung muss stets zur Grösse, Tätigkeit, Risikolage und Organisation des konkreten Betriebs passen.

Die rechtliche Grundlage: Gesundheitsschutz ist Arbeitgeberpflicht

Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG) verpflichtet Arbeitgeber, zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs angemessen sind. Zudem müssen betriebliche Einrichtungen und Arbeitsabläufe so gestaltet werden, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen nach Möglichkeit vermieden werden (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit [EKAS], n.d.).

Der Gesundheitsschutz beschränkt sich dabei nicht auf Unfälle, Lärm, Ergonomie oder Arbeitsmittel. Die EKAS betont, dass nach Arbeitsgesetz jede Gesundheitsbeeinträchtigung möglichst vermieden werden muss. Dazu gehören insbesondere eine geeignete Arbeitsorganisation und die Vermeidung übermässig starker oder allzu einseitiger Belastung (EKAS, n.d.).

Auch die persönliche Integrität der Mitarbeitenden ist zu wahren. Das SECO ordnet psychosoziale Risiken ausdrücklich dem Gesundheitsschutz zu. Es beschreibt sie als negative psychologische, körperliche und soziale Folgen, die durch eine ungünstige Arbeitsorganisation oder ein schlechtes soziales Arbeitsumfeld entstehen können. Mobbing, sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz verletzen zudem die persönliche Integrität und verlangen Schutzmassnahmen durch den Arbeitgeber (Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO], 2026).

Die Kernbotschaft lautet: Arbeitgeber müssen psychische Belastungen nicht erst dann beachten, wenn jemand arbeitsunfähig wird. Prävention gehört zum Gesundheitsschutz.

Was sind psychosoziale Risiken?

Psychosoziale Risiken sind Belastungen, die aus der Art, wie Arbeit organisiert und erlebt wird, oder aus sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz entstehen. Sie können psychische, körperliche und soziale Folgen haben (SECO, 2026).

In der Praxis gehören dazu beispielsweise:

  • dauerhaft unrealistische Arbeitsmengen oder Zeitdruck
  • unklare Rollen, widersprüchliche Prioritäten und häufige Umorganisationen
  • fehlender Handlungsspielraum oder ständige Unterbrechungen
  • Konflikte, Ausgrenzung, Mobbing oder diskriminierendes Verhalten
  • fehlende Unterstützung durch Führung oder Team
  • problematische Schichtplanung und unzureichende Erholung
  • emotionale Belastung in Kunden-, Pflege-, Betreuungs- oder Krisensituationen
  • entgrenzte Erreichbarkeit, insbesondere bei digitaler und hybrider Arbeit
  • Kontroll- und Überwachungspraktiken, die Vertrauen und persönliche Integrität beeinträchtigen
Kann motivieren Nicht jede anspruchsvolle Arbeit ist automatisch gesundheitsschädlich. Hohe Anforderungen können motivierend sein, wenn sie mit ausreichenden Ressourcen verbunden sind: realistische Planung, klare Prioritäten, Gestaltungsspielraum, soziale Unterstützung, Qualifikation, Erholung und funktionierende Zusammenarbeit.
Wird problematisch Problematisch wird es, wenn Belastungen dauerhaft hoch bleiben und Mitarbeitende kaum Einfluss, Unterstützung oder Erholung haben.

Was Arbeitgeber konkret verantworten

Sechs Verantwortungsbereiche – von der Früherkennung bis zur Rückkehr nach einer Krankheit.

01

Risiken erkennen – nicht nur auf Absenzen reagieren

Der erste Schritt ist, psychosoziale Risiken systematisch wahrzunehmen. Unternehmen sollten nicht warten, bis sich Beschwerden häufen, eine Schlüsselperson ausfällt oder Konflikte eskalieren.

Geeignete Informationsquellen können sein:

  • anonymisierte Mitarbeitendenbefragungen oder Pulsbefragungen
  • Absenzen-, Fluktuations- und Überstundenmuster
  • Rückmeldungen aus Teams, Mitarbeitergesprächen und Austrittsgesprächen
  • Hinweise aus Arbeitssicherheit, Personalentwicklung oder betrieblicher Sozialberatung
  • Risikoanalysen bei Reorganisationen, Digitalisierung, Wachstum, Personalabbau oder neuen Schichtmodellen
  • wiederkehrende Konflikte, Qualitätsprobleme oder aussergewöhnlich hohe Fehlerquoten

Dabei gilt: Kennzahlen sind Hinweise, keine Diagnosen. Hohe Absenzen können unterschiedliche Ursachen haben; niedrige Absenzen bedeuten nicht zwingend, dass keine Überlastung besteht. Präsentismus – also Arbeiten trotz erheblicher Belastung oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit – bleibt in vielen Organisationen unsichtbar.

Die gesetzliche Pflicht zur Mitwirkung ist ebenfalls relevant. Artikel 6 ArG verlangt, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmenden zur Mitwirkung beim Gesundheitsschutz beiziehen (EKAS, n.d.). Mitarbeitende sollten deshalb sichere Möglichkeiten haben, Belastungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.

02

Arbeitsbedingungen gesundheitsgerecht gestalten

Der wirksamste Gesundheitsschutz setzt bei Ursachen an, nicht ausschliesslich bei der individuellen Bewältigung.

Das heisst zum Beispiel:

  • Arbeitsmengen realistisch planen und Prioritäten klar kommunizieren
  • Personalressourcen und Kompetenzen an Aufgaben und Risiken ausrichten
  • Rollen, Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten verständlich gestalten
  • Pausen, Erholungszeiten und Arbeitszeitgrenzen respektieren
  • bei Schichtarbeit Planbarkeit und Regeneration berücksichtigen
  • Unterbrechungen, Dauererreichbarkeit und unnötige Bürokratie reduzieren
  • Mitarbeitende bei Veränderungen frühzeitig informieren und beteiligen
  • digitale Arbeitsmittel so einsetzen, dass sie Arbeit erleichtern statt permanent verdichten

Die EKAS hält fest, dass Arbeitsabläufe so gestaltet sein müssen, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen möglichst vermieden werden. Dazu gehört ausdrücklich, übermässig starke oder einseitige Belastungen zu vermeiden und Arbeit geeignet zu organisieren (EKAS, n.d.).

Ein Resilienzworkshop kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Er ersetzt aber keine ausreichende Personalplanung, keine klare Priorisierung und keine gesunde Arbeitsorganisation.

03

Führungskräfte befähigen

Führungskräfte prägen Arbeitsbelastung und Teamklima unmittelbar. Sie setzen Prioritäten, verteilen Arbeit, führen Gespräche, reagieren auf Konflikte und gestalten Erreichbarkeit.

Arbeitgeber sollten Führungskräfte daher befähigen,

  • Belastung und Veränderungen früh wahrzunehmen
  • beobachtbares Verhalten respektvoll anzusprechen
  • klare Prioritäten zu setzen und Überlastung nicht zu normalisieren
  • Konflikte rechtzeitig zu bearbeiten
  • Grenzen zwischen Unterstützung, Führung und Therapie einzuhalten
  • Mitarbeitende an vertrauliche oder professionelle Stellen weiterzuweisen
  • ihre Vorbildfunktion bei Pausen, Arbeitszeit und Erreichbarkeit wahrzunehmen

Eine Führungskraft muss keine Diagnose stellen.

Nicht so «Sie haben bestimmt ein Burnout.»
Hilfreicher «Mir ist aufgefallen, dass Sie seit einiger Zeit sehr erschöpft wirken und sich aus Gesprächen zurückziehen. Wie erleben Sie Ihre aktuelle Arbeitssituation? Was würde Sie entlasten?»

Wenn der Leidensdruck sehr hoch ist, eine Arbeitsunfähigkeit droht oder Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen, muss die Führungskraft keine therapeutische Rolle übernehmen. Sie soll Unterstützung organisieren oder auf passende medizinische und notfallmässige Stellen hinweisen.

04

Persönliche Integrität schützen

Psychischer Gesundheitsschutz umfasst auch den Schutz vor Grenzverletzungen. Mobbing, sexuelle Belästigung und Gewalt sind nicht bloss «zwischenmenschliche Konflikte», sondern können die persönliche Integrität und Gesundheit schwer beeinträchtigen.

Das SECO führt Mobbing, sexuelle Belästigung und Gewalt als Themen im Kontext psychosozialer Risiken. Bei Gewalt weist es ausdrücklich darauf hin, dass das Arbeitsgesetz Arbeitgeber verpflichtet, Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen (SECO, 2026).

In der Praxis sollten Unternehmen mindestens über Folgendes verfügen:

  • einen verständlichen Verhaltenskodex und klare Haltung zu Respekt, Diskriminierung, Mobbing und Belästigung
  • bekannte interne und/oder externe Anlaufstellen
  • vertrauliche und fair geregelte Meldewege
  • ein nachvollziehbares Verfahren zur Abklärung von Vorfällen
  • Schutz vor Benachteiligung oder Vergeltung nach einer Meldung
  • definierte Eskalations- und Interventionswege
  • Schulung von Führungskräften und HR für heikle Gespräche und Beschwerden

Entscheidend ist, dass ein Verfahren nicht nur auf Papier existiert. Mitarbeitende müssen wissen, wo sie sich melden können – auch dann, wenn die eigene Führungskraft Teil des Problems ist.

05

Unterstützung anbieten, ohne zu überwachen

Ein Arbeitgeber kann und soll Unterstützung zugänglich machen: etwa über EAP, externe Beratung, betriebliche Sozialberatung, Coaching, Krisenangebote oder klare Vermittlungswege zu medizinischen und psychotherapeutischen Fachstellen.

Dabei gilt eine zentrale Grenze: Unterstützung darf nicht in Überwachung umschlagen.

Vertrauliche Angebote funktionieren nur, wenn Mitarbeitende verstehen:

  • ob die Nutzung freiwillig ist
  • was gegenüber Arbeitgeber, HR und Führungskräften vertraulich bleibt
  • welche Daten erhoben und wie sie geschützt werden
  • ob und in welcher Form anonymisierte Auswertungen erfolgen
  • welche Ausnahmen bei akuter Gefährdung gelten
careTALKS

careTALKS kann hier als präventiver, vertraulicher Erstzugang wirken. Mitarbeitende erhalten einen geschützten Raum, um Belastungen früh zu besprechen, eine neutrale Aussensicht zu erhalten und nächste Schritte zu klären. Der Arbeitgeber ermöglicht den Zugang, erhält aber keine personenbezogenen Gesprächsinhalte.

Wichtig: Ein solches Angebot ergänzt die Verantwortung des Arbeitgebers für gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen. Es darf nicht dazu dienen, strukturelle Probleme zu individualisieren oder an Mitarbeitende auszulagern.

06

Bei Krankheit und Rückkehr sorgfältig handeln

Wenn Mitarbeitende länger krankheitsbedingt ausfallen, verlagert sich der Schwerpunkt: Neben Prävention braucht es eine sorgfältige, abgestimmte Wiedereingliederung.

Dazu können gehören:

  • respektvoller Kontakt während der Absenz, sofern erwünscht und passend
  • frühzeitige, freiwillige Planung der Rückkehr
  • stufenweiser Wiedereinstieg, wo sinnvoll
  • angepasste Aufgaben, Arbeitszeiten oder Belastungen
  • Koordination mit behandelnden Fachpersonen und Versicherungen im zulässigen Rahmen
  • bei komplexen Fällen Case Management

Eine Rückkehr sollte nicht als Test der Belastbarkeit verstanden werden. Sie braucht klare Erwartungen, realistische Ziele, regelmässige Rückmeldungen und die Bereitschaft, Anpassungen vorzunehmen.

BGM als Umsetzungsrahmen

Betriebliches Gesundheitsmanagement bietet einen geeigneten Rahmen, um den Gesundheitsschutz nicht nur punktuell, sondern systematisch umzusetzen. Gesundheitsförderung Schweiz definiert BGM als systematisches Optimieren gesundheitsrelevanter Faktoren im Betrieb durch die Gestaltung von Strukturen und Prozessen (Gesundheitsförderung Schweiz, 2024).

Ein wirksamer BGM-Ansatz verbindet drei Ebenen:

Ebene 1

Verhältnisprävention

Was muss sich an Arbeit und Organisation verändern?

Arbeitslast, Rollen, Personalressourcen, Schichtplanung, Prozesse, Arbeitsmittel, Entscheidungsspielraum

Ebene 2

Verhaltensprävention

Welche Kompetenzen und Ressourcen können Mitarbeitende stärken?

Stresskompetenz, Schlaf, Pausen, Konfliktkompetenz, Führungskompetenz, Selbstmanagement

Ebene 3

Unterstützung und Wiedereingliederung

Wie werden Mitarbeitende bei Belastung, Krise und Rückkehr begleitet?

EAP, careTALKS, externe Beratung, medizinische Abklärung, Case Management, Rückkehrgespräche

Diese Ebenen gehören zusammen. Wer nur Verhalten trainiert, übersieht oft die Ursachen. Wer nur Strukturen verändert, übersieht individuelle Belastungen und akute Unterstützungsbedürfnisse. Ein wirksamer Ansatz verbindet beides.

Ein praxisnaher Start für KMU

Nicht jedes Unternehmen braucht sofort ein umfassendes Programm. Auch kleine und mittlere Betriebe können mit fünf konkreten Schritten beginnen:

  1. Belastungen sichtbar machenSprechen Sie mit Mitarbeitenden und Führungskräften über Arbeitsmenge, Konflikte, Erreichbarkeit, Rollen und Veränderungsdruck.
  2. Ein zentrales Risiko priorisierenStarten Sie beispielsweise mit Zeitdruck, Schichtplanung, Konflikten oder unklaren Verantwortlichkeiten – statt alles gleichzeitig lösen zu wollen.
  3. Verantwortlichkeiten definierenLegen Sie fest, wer in Geschäftsleitung, HR und Linie wofür zuständig ist und wohin sich Mitarbeitende vertraulich wenden können.
  4. Führungskräfte handlungsfähig machenSchulen Sie sie für Früherkennung, Gesprächsführung, Konfliktklärung und Weitervermittlung.
  5. Wirkung überprüfenPrüfen Sie regelmässig, ob Massnahmen Belastungen reduzieren, Zugänge bekannt sind und Mitarbeitende sich sicher fühlen, Probleme anzusprechen.

Ein erster kleiner Schritt kann wirksamer sein als ein umfangreiches Konzept, das nie umgesetzt wird. Wichtig ist, dass daraus ein kontinuierlicher Prozess entsteht.

Fazit

Arbeitgeber in der Schweiz sind nicht dafür verantwortlich, jedes persönliche Problem ihrer Mitarbeitenden zu lösen. Sie tragen jedoch Verantwortung dafür, Arbeit so zu organisieren, dass Gesundheit geschützt, Überbeanspruchung möglichst vermieden und persönliche Integrität gewahrt wird.

Das umfasst insbesondere:

  • psychosoziale Risiken erkennen und ernst nehmen
  • Arbeitsorganisation und Ressourcen gesundheitsgerecht gestalten
  • Führungskräfte befähigen
  • Mobbing, Belästigung und Gewalt konsequent verhindern und bearbeiten
  • vertrauliche Unterstützung ermöglichen
  • bei längeren Ausfällen eine sorgfältige Wiedereingliederung organisieren

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz beginnt nicht erst bei der Arbeitsunfähigkeit. Sie beginnt bei Arbeitsbedingungen, die Menschen ernst nehmen – und bei einer Kultur, in der Belastung früh angesprochen werden kann.

Literaturverzeichnis

  1. Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit [EKAS]. (n.d.). Pflichten des Arbeitgebers im ArG. Abgerufen am 29. September 2026, von https://wegleitung.ekas.ch/uebersicht-wegleitung/angaben-zu-weiteren-erlassen/angaben-zum-arbeitsgesetz-arg/pflichten-des-arbeitgebers-und-der-arbeitnehmer-im-arg/pflichten-des-arbeitgebers-im-arg
  2. Gesundheitsförderung Schweiz. (2024, 21. November). Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). https://gesundheitsfoerderung.ch/glossary/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm
  3. Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]. (2026, 3. Juni). Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz. https://www.seco.admin.ch/de/psychosoziale-risiken-uebersicht
Redaktioneller Hinweis Der Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine arbeitsrechtliche, medizinische oder psychotherapeutische Beratung. Unternehmen sollten ihre konkreten Massnahmen, Rollen, Meldewege und Datenschutzprozesse anhand der eigenen Risikolage, des anwendbaren Rechts und gegebenenfalls mit fachlicher Beratung ausgestalten.

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